BUSSGELDKATALOG

 

REGIONALER KEGLERVERBAND MITTWEIDA

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0.     Allgemeines

Der Bußgeldkatalog soll die Durchführung der Mannschafts-und Einzelmeisterschaften und der Pokalspiele des RKVM termingerecht und gemäß der Sportordnung des Kegler-verbandes Chemnitz e.V. und seine Konkretisierung durch den RKVM unterstützen.

Er ergänzt die mit Wirkung vom August 2019 gültige Sportordnung des RKVM.

1.     Verstöße und Höhe des Bußgeldes

Für den RKVM haben vor allem folgende Verstöße Bedeutung und werden – unabhängig von eventuellen weiteren Maßnahmen- mit Ordnungsgeldern belegt:

1.1.    mit 5,00 € werden geahndet:

  • das Antreten ohne gültigen Spielerpass
  • das Fehlen des Einlegeblattes
  • Mängel im Spielbericht (außer Rechenfehler)
  • Nichterfüllung des Schreibdienstes bei offiziellen Wettkämpfen
  • verspätete Begleichung von Startgeldern

1.2.    mit 10,00 € werden geahndet:            

  • verspätete Absendung des Spielberichtes *
  • Einsatz von nicht spielberechtigten oder gesperrten Spielern
  • Unterlassene Meldung bei Erteilung der 2. Spielberechtigung an die Staffelleiter (alt und neu).                                                                        
  • die verspätete Begleichung eines verhängten Bußgeldes

1.3.    mit 15,00 € werden geahndet:

  • keine Absendung des Spielberichtes
  • verspätete oder unterlassene Absendung vom Spielerpass, beim Einsatz von Ersatzspielern oder beim Wechsel der Mannschaft *
  • verspätete Einsendung der Spielerpässe zur Eintragung der Spielberechtigung vor Beginn der Punktspielserie
  • unentschuldigtes Nichtantreten bei EM

1.4.    mit 20,00 € werden geahndet:

  • nicht termingerechte Meldung einer Mannschaft für die Spielserie *
  • nicht termingerechte Meldung für die Einzelmeisterschaften *
  • schuldhaft verspätetes Antreten einer Gastmannschaft

1.5.    mit 25,00 € werden geahndet:

  • verspätetes Antreten der Heimmannschaft
  • verschuldeter Spielabbruch (außer Automatik) das Abschließen oder der Versuch dazu, von Vereinbarungen über das Spielergebnis vor dem Spiel. Das Spiel wird
  • für die beteiligten Mannschaften mit 0 gewertet, ebenfalls die Platzziffernwertung, zählt aber als Spiel.

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1.6.    mit 30,00 € werden geahndet:

  • das Nichtantreten der Heim- oder Gastmannschaft
  • das Zurückziehen einer Mannschaft nach erfolgter Meldung bzw. während der

         Spielserie

2. Weitere Bestimmungen

2.1.    Bei allen Terminen, die über den Postweg zu erledigen sind, gilt grundsätzlich das    Datum des Poststempels als verbindlich. Für alle mit * gekennzeichneten Termine         gilt die Festlegung in der Sportordnung des RKVM.

2.2.    Verstöße, die nach dem Bußgeldkatalog zu ahnden sind, sind sofort nach dem    Bekanntwerden zu melden an – Dietmar Zimmermann, Luther Str. 38 09648           Mittweida Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

2.3.    Die Bußgelder werden grundsätzlich dem Verein in Rechnung gestellt, welcher        der/die Sportler/-in bzw. die Mannschaft angehört, die die Strafe verschuldet   haben.

2.4.    Das Bußgeld ist spätestens nach der verhängten Strafe auf das Konto

          des Keglerverbandes Mittweida einzuzahlen. Sparkasse Mittelsachsen

          IBAN DE 04 87052000 3380 000 433 BIC WELADED 1 FGX

Der Bußgeldkatalog tritt zusammen mit der Sportordnung vom August 2019 in Kraft.