Sportordnung des

Regionalen Keglerverbandes      

Stand: August 2019         pdf-Datei als download

Wettspielanlagen

       

Die Bahnen müssen den technischen Bestimmungen der Bahnordnung des DKBC entsprechen.

Für Mannschaften die nur auf regionaler Ebene spielen, ist die Bahnabnahme lt.KVC nicht zwingend.

         

1.Mannschaftsmeisterschaft

       

1.1. Alle Mannschaften sind in Staffeln ihrer Altersklasse (AK) spielberechtigt. Ist keine Staffelbildung

in den AK Damen, Senioren/-innen oder Jugend möglich, werden sie in den Herrenstaffeln einge-

gliedert. Für die einzelnen Staffeln ( bis 1. Regionalliga ) erhalten auch die AK Damen, Ü50, Ü60 und

Ü70 sowie U18 männlich und weiblich Startrecht. Wird eine Damenstaffel gebildet, dürfen je

Verein maximal 4 Spielerinnen in den gemischten Mannschaften als Stammspielerinnen eingesetzt

werden. Die Mannschaften sind getrennt nach den AK, beginnend mit der höchstklassigen

Mannschaft ( 1.,2.,3. usw ) zu melden.

     

1.2. Mannschafts- und Staffelstärke

       

       - 1. Regionalliga : Anzahl je nach Meldung, jedoch max. 8 Mannschaften a 6 Spieler

                                         mit Hin- und Rückspielen   120 Wurf intern. Wertung.

 

       - 2. Regionalliga : Anzahl Mannschaften je nach Meldung mit Hin- und Rückspielen

                                         a 4 Spielern   120 Wurf intern. Wertung.

   

Eine genaue Einteilung ab der 2. Regionalliga erfolgt jeweils jährlich entsprechend der eingehenden

Meldungen. Die Einstufung von Damenmannschaften und der Spielbetrieb der Jugend erfolgen je

nach Meldung.

       

1.3. Spielgemeinschaften

       

Im RKVM werden Spielgemeinschaften ( SG ) zugelassen.Eine SG ist, wenn sich Spieler verschiedener

Vereine zu einer Mannschaft zusammenschließen. SG können auch bei mehreren Mannschaften

eines Vereins gebildet werden. Bei Bildung von SG ist ein Antrag an den Vorstand zu stellen und es

wird über die Klasseneinstufung gesondert entschieden. Die Spieler einer SG sind bei

Einzelmeisterschaften für den Stammverein startberechtigt. SG sind aufstiegsberechtigt.

Das Formular ( Antrag ) ist beim Sportwart zu bekommen.

   
         

2. Spielansetzungen

       

2.1. Die Ansetzungen und Zeiten der Spiele legt der jeweilige Spielplan fest.

 

2.2. Es wird im Blockstart gespielt. Bei 120 Wurf sind auf jeder Bahn jeweils 15 Volle und

15 Abräumer zu spielen.

       

2.3. Der Spielplan für die Mannschaften ergibt sich aus der KVC Sportordnung Classic Punkt B 2.4.

2.4. Es können je Starter/-in auf der Startbahn bis zu 5 Probewürfe absolviert werden.

         

3.Spielwertung

( nach KVC Sportordnung Classic Punkt C1 )

3.1. Satzpunkte ( SP )

       

Satz = Wurfserie bestehend aus 30 Wurf kombiniert, d.h. 15 Wurf Volle und 15 Wurf Abräumer.

Im direkten Spiel Spieler gegen Spieler erhält der Sieger auf Grund der erzielten höheren

Kegelzahl je Satz 1 Satzpunkt (SP).

       

Besteht Kegelgleichheit in einem Satz wird jedem Spieler 0.5 SP zugerechnet.

 

Nach Beendigung der 4 Sätze ergibt sich eines der folgenden Wertungsergebnisse:

>     4:0 , 3,5:0,5 , 3:1 ,   2,5:1,5 , usw.

       

3.2. Mannschaftspunkte ( MP ) aus direkten Spielervergleich

   

Der direkte Vergleich Spieler gegen Spielerführt auf Grund der Wertungsergebnisse aus den 4 Sätzen

zur Vergabe eines Mannschaftspunktes (MP). Insgesamt werden somit 6 MP vergeben.

Einen MP erhält ein Spieler, wenn er mehr als 2 SP erzielt hat oder beim Stand von 2:2 SP in der

Summe der 4 Sätze gegenüber seinem direkten Gegenspieler mehr Kegel erzielt hat.

Sind sowohl die SP als auch die Kegelanzahl gleich, wird der zu vergebende MP halbiert und jeder

Mannschaft werden 0,5 MP zugerechnet.

     

3.3. Mannschaftspunkte aus höherem Mannschaftskegelergebnis

 

Zusätzlich 2 MP erhält die Mannschaft mit der höheren Anzahl der Kegel aus der Wertung der

Ergebnisse aller Spieler einer Mannschaft gegenüber der gegnerischen Mannschaft.

Bei Kegelgleichheit wird jeder Mannschaft je 1 MP zugerechnet. Nach Beendigung des Spiels

ergibt sich eines der folgenden Wertungsergebnisse:

   

>   8:0 MP ,   7,5:0,5 MP , 7:1 MP , 6,5:1,5 MP usw.

     

3.4. Tabellenwertung - Tabellenpunkt ( TP )

     

Die Mannschaft mit den meisten MP erhält 2 TP, die Mannschaft mit den geringeren MP erhält 0 TP.

Bei gleicher Anzahl der MP ( 4:4 ) wird jeder MS 1 TP zugesprochen.

 

In der Tabelle werden in der Reihenfolge die TP und die erspielten MP aufgenommen.

Die Anzahl der TP sowie der MP werden in absteigender Reihenfolge aufgeführt.

 

3.5. Nichtantritt

       

Tritt eine Mannschaft nicht zum Wettkampf an, wird das Spiel mit 24 SP, 8 MP und 2 TP für die

angetretene Mannschaft gewertet.

       

3.6. Staffelsieger

       

Die Mannschaft mit den meisten Tabellenpunkten ( TP ) ist der Staffelsieger.

 

Die weiteren Platzierungen ergeben sich ausden jeweiligen Punktverhältnissen.

 

Sind MS punktgleich werden die Spiele gegeneinander ( 4:0, 0:4 oder 2:2 ) gewertet. Bei einen

Wertung 2:2 zählt die bessere Gesamtholzzahl der Spiele gegeneinander, danach die Abräumer.

         

4. Meldewesen

       

4.1. Bei Teilnahme von Mannschaften für das kommende Spieljahr hat der Verein seine MS an den

Sportwart für den Spielbetrieb bis 31.5. eines jeden Jahres zu melden ( Datum Poststempel ).

Abgestiegene Mannschaften aus dem Bezirk sind ebenfalls zu melden. Sind die Absteiger 5-er MS

so können sie in der 1. RL eingegliedert werden, wenn sie auf eine 6-er MS aufgestockt werden.

Sie müssen über das ganze Spieljahr als die abgestiegene Mannschaft erkennbar sein.

4.2. Zu spät gemeldete Mannschaften haben keinen Anspruch auf eine Teilnahme in der jeweiligen

Spielserie. Eine Eingliederung im Nachhinein erfolgt im Ausnahmefall entsprechend des

Bußgeldkataloges.

       

4.3. Für jede Mannschaft ist die festgelegte Anzahl der Stammspieler zu melden. Diese Festlegung

ist auch bei Ummeldungen einzuhalten, sonst gilt der Start der Mannschaft als unberechtigt.

4.4. Die Mannschaftszugehörigkeit ist jährlich vom Sportwart des Vereins im Einlegeblatt zum

Spielerpass einzutragen. Bei Spielgemeinschaften sind 2 Einlegeblätter auszustellen.

Einmal für den Spielbetrieb im Kreis und ein zweites für den Einsatz in einer höherklassigen MS

des Stammvereins.

       

4.5. Vor Spielbeginn der Spielserie hat der Mannschaftsleiter bzw. Sportwart die Mannschaft

namentlich unter Beifügung der gültigen Spielerpässe mit Einlegeblatt bis zum 20.7. des Jahres

an den jeweiligen Staffelleiter zu übergeben. Die Angaben des Mannschaftsleiters wie Telefon,

E-Mail sowie Adresse sind ebenfalls erforderlich. Zu beachten ist, das in den Spielerpässen die

Spalten Verein und Klub ausgefüllt sind.

     

Die Startgebühr von 15,- € ist bis zum 31.7. des Jahres auf das Konto des RKVM

 

IBAN DE04 8705 2000 3380 0004 33 bei der Sparkasse Mittelsachsen unter Angabe des Vereins

und Mannschaft zu überweisen.

       

4.6. Die Mannschaftsleiter sind verantwortlich, das jede Veränderung der Mannschaftsbesetzung den

beiden betreffenden Staffelleitern innerhalb von 6 Kalendertagen ( Poststempel ), beginnend am

Montag, der auf den Spieltag folgt, gemeldet wird. Insbesondere betrifft dies:

 

● Ummeldung von Startern durch Festspielen

     

● Abmeldung von Startern

       

● Nachmelden von Startern

       

Bei Nichteinhaltung erfolgt Punktabzug.

     

4.7. Spielerpässe

       

Die Kontrolle der Pässe erfolgt durch den Wettkampfleiter vor Spielbeginn. Kann der Pass nicht

vorgelegt werden, hat sich der betreffende Spieler durch Vorlage eines amtlichen Dokuments mit

Lichtbild zu legitimieren. Das Fehlen von Unterlagen ist sofort auf dem Spielbericht zu vermerken.

Der betroffene Mannschaftsleiter hat diesen Vermerk abzuzeichnen. Fehlende Unterlagen sind

dem Staffelleiter innerhalb von 6 Kalendertagen zukommen zu lassen. Für die Rücksendung der

Unterlagen ist ein ausreichend frankierter Briefumschlag beizufügen. Ansonsten erfolgt Punktabzug.

         

5. Werbung auf Sportkleidung

       

Eine Genehmigung ist im Spielbetrieb des RKVM nicht erforderlich, jedoch bei Einsätzen im Bezirk

und Einzelmeisterschaften ( BEM ) lt. Punkt B 1.4. der Sportordnung des KVC nötig.

         

6. Einsatz von Ersatzspielern

       

6.1. Jeder Spieler/ Spielerin aus einer unteren Mannschaft (s.Pkt. 1.1. Meldung von Mannschaften)

kann 3 mal in einer höher spielenden Mannschaft als Ersatz eingesetzt werden.Der Einsatz ist vom

Wettkampfleiter im Einlegeblatt zu vermerken.

     

Spieler der A - Jugend können unabhängig vom Jugendspielbetrieb eine Spielgenehmigung in einer

Frauen-/ Männermannschaft bekommen. Sie dürfen 3 mal als Ersatz in einer höherklassigen MS

eingesetzt werden und erlangen beim 4. Einsatz eine 2. Spielgenehmigung.

 

6.2. Nach Erhalt der 2. Spielgenehmigung ist der Einsatz in keiner anderen Mannschaft, auch nicht als

Ersatz möglich.

       

6.3. Ersatzspieler, die keiner Mannschaft angehören, können in einem Wettspiel ohne eingetragene

Spielgenehmigung bzw. auf einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild teilnehmen. Innerhalb von 6

Kalendertagen ( beginnend am darauf folgenden Montag ) ist der Spielerpass mit Einlegeblatt zur

Eintragung der Spielgenehmigung an den Staffelleiter einzureichen. Geschieht dies nicht, oder

wird festgestellt, das der Spielerpass nicht in Ordnung war, gilt der Start des Spielers als unberechtigt

und hat Punktabzug zur Folge.

       

6.4. Spieler/ -in, die in einem Spiel eingesetzt waren und ausgewechselt werden, können in diesem

Spiel nicht erneut eingesetzt werden.

       

6.5. Wird ein Spieler/ -in aus- bzw. eingewechselt, zählt dieser Einsatz als Spiel in der jeweiligen MS.

6.6. Spieler/ -innen einer höher klassigen Mannschaft ( ab Bezirk ) sind im RKVM als Ersatzspieler

in einer niederklassigen Mannschaft nicht startberechtigt.

   

6.7. Ein Austausch von Spielern vor Entnahme der ersten Wertungskugel ( also während der Einspiel-

zeit/ Probewürfe ) zählt als Auswechslung.

     

6.8. Einsatz von Gastspielern

       

Im RKVM können Gastspieler ( mit gültigen Spielerpass ) in der untersten Mannschaft eines Vereins

zum Einsatz kommen. Die Anzahl der Gastspieler wird auf 2 festgelegt, die nur in der gemeldeten MS

spielberechtigt sind. Ein Einsatz im Stammverein bzw. als Ersatzspieler in einer höheren MS ist nicht

möglich. Die Gastspielgenehmigung ist für ein Sportjahr im Mannschafts- und Pokalspielbetrieb

gültig. Bei den Einzelmeisterschaften sind Gastspieler für ihren Stammverein startberechtigt.

         

7. Erwerb der 2. Spielberechtigung

     

7.1. Alle Spieler/ -innen erhalten innerhalb eines Sportjahres maximal zwei Spielgenehmigungen.

7.2. Wird ein Spieler zum 4. mal als Ersatz in einer höheren Mannschaft eingesetzt, muß er/ sie

nach diesem Spiel umgemeldet werden. Der Spielerpass mit Einlegeblatt ist innerhalb von 6 Kalender-

tagen an den Staffelleiter dieser Mannschaft zur Eintragung der 2. Spielgenehmigung einzureichen.

Erfolg dies nicht, gilt dieser und jeder weitere Einsatz auch in der bisherigen Stamm- Mannschaft als

unberechtigt. Es erfolgt Punktabzug. Hierbei ist ein Altersklassenwechsel im gleichen Sportjahr

nicht möglich.

       

7.3. Die Ummeldung eines Spielers von einer höheren in eine niedere Mannschaft ist unter folgenden

Bedingungen möglich - beide Mannschaften haben die Wettspiele ihrer Staffel noch nicht

abgeschlossen ist der Spieler erst nach 2 weiteren Wettspielen der neuen Stamm- MS in dieser

spielberechtigt.

       

7.4. Die Staffelleiter senden eine Aufstellung der Stammspieler jeder Mannschaft an den Sportwart.

Dieser kontrolliert die Einhaltung der Ausschreibung.

   
         

8. Vereinswechsel

       

8.1. Ein Vereinswechsel innerhalb des Keglerverbandes Sachsen ist jederzeit möglich. Erfolgt der

Wechsel in der Zeit vom 01.04. bis 30.6. eines Jahres, wird das Spielrecht für den neuen Verein ab den

01.07. des Jahres erlangt. Außerhalb des Zeitraumes kann die Spielberechtigung für den neuen Verein

frühestens 3 Monate nach der Abmeldung bei dem alten, der Anmeldung bei dem neuen Verein und

nach der Vorlage des Spielerpasses beim zuständigen Staffelleiter erteilt werden.

8.2. Die erteilte Spielberechtigung für den neuen Verein gilt nur für eine Mannschaft, wenn der

Spieler nach dem 01.07. des laufenden Sportjahres bereits eine Spielberechtigung für den bisherigen

Verein erhalten hatte. Der Einsatz als Ersatzspieler in anderen MS des neuen Vereins ist nicht möglich.

8.3. Der Erwerb einer Spielberechtigung nach einem zweiten Vereinswechsel innerhalb eines Sport-

jahres ist nicht möglich.

       
         

9. Antreten der Mannschaften

       

9.1. Bei Spielen auf 2 Bahnen- Anlagen kann in zwei Gruppen angereist werden.

 

Ein zügiger Spielablauf und der Schreibdienst muss gesichert sein.

   

9.2. Spielverlegungen auf einen anderen Termin sind nur mit Genehmigung des Staffelleiters möglich.

9.3. In 6 -er Mannschaften können je Spiel maximal 2 Spieler/ innen eingewechselt werden.

In Mannschaften welche mit weniger als 6 Spielern spielen, kann maximal ein Ersatzspieler einge-

wechselt werden.

       

9.4. Wettspiele zwischen zwei MS und in Turnierform werden entsprechend der Sportordnung des

KVC Punkt 10 durchgeführt. Gleiches gilt auch für die Platzzifferwertung.

 
         

10. Leitung des Wettkampfes

       

10.1. Bei Heimspielen ist der Mannschaftsleiter der gastgebenden Mannschaft der Wettspielleiter.

Er kann diese Aufgabe delegieren. In diesem Fall ist der Wettkampfleiter auf dem Spielbericht zu

vermerken.

       

10.2. Die Wettkampfleiter haben vor Beginn des Wettkampfes entsprechend der Ausschreibung die

Spielerpässe zu kontrollieren.

       

10.3. Sie dürfen kein Startrecht erteilen, wenn :

     

● der Spieler/ in eine Sperre abzuleisten hat

     

● der Spieler/ in keine Spielberechtigung nachzuweisen hat ( Ausnahme in der Auss. Pässe )

● der Spieler/ in weder Pass noch ein anderes amtl. Dokument mit Lichtbild vorlegen kann

● Spieler/ in der höheren Mannschaft zu Wettspielen niederer Mannschaften antreten

● Spieler/ in die nach Erteilung einer 2. Spielgenehmigung als Ersatzspieler eingesetzt werden sollen

● Spieler/ in die keine Beitragsmarke des DKBC für das laufende Sportjahr nachweisen können.

10.4. Wenn vor Beginn des Wettspiels die Pässe nicht kontrolliert werden, kann nach Abschluß des

Wettspiels kein Protest von den beteiligten Mannschaften erhoben werden.

 

10.5. Kann ein Spieler bei Spielbeginn seinen Pass nicht vorlegen, ist dieser innerhalb von 6 Kalender-

tagen mit einem frankierten Rückumschlag zur Kontrolle an den Staffelleiter einzureichen.

Dieser Spieler hat sich vor seinem Einsatz auszuweisen und auf dem Spielberichtsbogen durch

Unterschrift zu bestätigen, das er im Besitz eines gültigen Spielerpasses ist.

 

10.6. Wird der Spielerpass nicht pünktlich eingereicht bzw. festgestellt, dass er nicht in Ordnung ist,

gilt der Start als unberechtigt.

       

10.7. Stellt der Staffelleiter nach Erhalt der Spielunterlagen nachträglich den Einsatz eines nicht

spielberechtigten Spielers fest, hat er den Wettkampf und die beteiligten Mannschaften zu

informieren und die Wertung neu vorzunehmen.

     

10.8. Bei Vorhandensein von Drucker- und Computertechnik ist diese einzusetzen. Andernfalls ist der

Schreibdienst wechselseitig unter gegenseitiger Kontrolle durchzuführen.

 

10.9. Festgestellte Unehrlichkeiten und nachlässigkeiten der eingesetzten Funktionäre werden nach

dem Bußgeldkatalog geahndet.

       

10.10. Es ist jedem Spieler/ in innerhalb von 15 Minuten nach Beendigung seines Spiels Gelegenheit

zu geben, sein Ergebnis vor Eintragung in den Spielberichtsbogen zu kontrollieren.

10.11. Der Spielbericht ist spätestens am folgenden Werktag an den Staffelleiter zu senden, sonst

wird der Wettkampfleiter lt. Bußgeldkatalog zur Verantwortung gezogen.

 

10.12. Auszug aus der Sportordnung des DKBC Teil B

   

● Bei der Bewertung gilt grundsätzlich die Anzahl der gefallenen Kegel. Bei Automatik erfolgt die

   Wertung nach dem elektronischen Bildanzeiger. Der Drucker ist nur ein Hilfsmittel.

● Bei Fehlern in der Anzeige ist die Anzeige durch den Schiedsrichter oder Wettkampfleiter zu

   überprüfen. Er entscheidet über das Wurfergebnis.

   

● Kegel, die duch zurückprallende Kugeln fallen, zählen nicht als gefallen.

 

● Entfällt dem Starter in der Startaufstellung die Kugel und rollt diese auf die Kugellauffläche, wird der

    Wurf als gültig gewertet.

       

● Fallen nach dem Abwurf und vor dem Einschlag der Kugel ein oder mehrere Kegel oder wenn durch

   die Stellautomaten die Kegel hochgezogen werden, ist der Wurf ungültig und muss wiederholt

   werden. Dies gilt auch, wenn die Kugel die Bahn verlassen hat.

   

● Vor Abgabe eines Wurfes muss die Kegelstellvorrichtung aufnahmebereit sein, sonst ist der Wurf

   ungültig und muss wiederholt werden.

     

● Bei bewussten Spiel in die nicht aufnahmebereite Kegelstellvorrichtung wird der Wurf als Null

    gewertet.

       

Fehlwurf

       

Ein Fehlwurf ist das Nichttreffen von Kegeln, Anbanden oder Ablaufen der Kugel in die Fehlwurfrinnen.

Dieser Wurf wird mit X geschrieben, bei Automatik mit 0.

   

Nullwurf

       

Nullwürfe sind nach einer Verwarnung nicht den Regeln entsprechend getätigte Würfe. Sie werden

wie folgt geschrieben:

       

● Volle - Getroffene Kegel werden geschrieben und mit X durchgestrichen ( entwertet )

● Abräumen - Getroffene Kegel werden geschrieben und mit X durchgestrichen ( entwertet ),aber

   nicht wieder aufgestellt.Auf das verbliebene Bild muß weiter gespielt werden.

 

Grundsätzlich wird der Wurf als Nullwurf gewertet, der zu einer Verwarnung geführt hat. Wird die

2. Verwarnung zwischenzwei Würfen oder vor Beginn des Startes ausgesprochen, so wird der

nächste Wurf als Nullwert geschrieben.

     

Nullwertung vor Abgabe der Kugel

       

Erfolgt die 2.und folgende Verwarnung zwischenzwei Würfen, wird bei den nächsten Wurf keine Zahl

eingetragen und durch X gekennzeichnet. Alle Grenzlinien dürfen betreten, nicht übertreten werden.

Bei Übertreten der Grenzlinien ohne Genehmigung des Schiedsrichters/ Wettkampfleiters, wird

nach einmaliger Verwarnung der Wurf als Nullwurf gewertet.

   

Regelverstöße

       

Folgende Verstöße führen nach einmaliger Verwarnung zu einem Nullwurf:

 

● Kugeln die nicht auf der Aufsatzbohle aufgelegt werden.

   

● Übertreten der Markierung des Spielbereichs ( außer Kugelaufnahme )

 

● Berühren des Bodens mit den Händen und Knien

     

● Aufstützen auf den Kugelrücklauf oder an der Wand

   

● Unsportliches Verhalten, dies ist     -

Nichtanerkennung von Entscheidungen der Schiedsrichter

                                                                   -

Störung oder Behinderung des Gegners

 

                                                                   -

Zu lautes Sprechen mit dem Betreuer

 

                                                                   -

Diskussionen mit den Zuschauern

 

                                                                   -

Beleidigungen von Schiedsrichtern, Wettkampfleitern, Sport-

 

funktionären oder Zuschauern

 

                                                                   -   

Spieler die unter Alkoholeinfluss stehen und den Ablauf stören

10.13. Die Heimmannschaft ist verpflichtet, wärend des Wettkampfes das gleiche Sportmaterial

zu verwenden. Verletzungen derGastgeberpflichten führen zur Spielwiderholung zu vollen Lasten des

Gastgebers.

       

10.14. Kann aus berechtigten Grund die Wettspielserie einer Staffel nicht zu Ende gespielt werden,

ist der Wertungsstand der Mannschaft bei Abbruch gleichzeitiger Endstand.

 

10.15. Am 1. Februar eines Jahres muss in den Spielerpässen die gültige und entwertete Beitrags-

marke eingeklebt sein. Nach diesen Termin gelten Starts ohne Beitragsmarke als Einsatz nicht

spielberechtigter Spieler.

       
         

11. Verhalten bei Ausfall der Stellautomaten oder " Abberufung " von Spielern

11.1. Ausfall eines Automaten ist eine Funktionsunfähigkeit, die innerhalb von 60 Minuten behoben

werden kann.

       

● Bei Ausfall von Stellautomaten mehr als 60 Minuten wird der Wettkampf abgebrochen.

● Bei Abbruch entscheidet über eine Neuansetzung Oder eine Spielfortsetzung der Staffelleiter im

    Einvernehmen mit dem Sportwart.

       

● Bei Einzelmeisterschaften ( 120 Wurf ) werden bei Ausfall der Stellautomaten alle auf dieser Bahn

   gespielten Ergebnisse gestrichen und dafür ein Durchschnitt ( Volle 90, Abräumer 35 ) für alle

    Spieler festgelegt.

       

● Muss ein Spieler wegen technischer Störung sein Wurfprogramm um mehr als 15 Minuten unter-

   brechen, können vor Fortführung 5 Würfe ohne Wertung ausgeführt werden.

 

● Spieler der Nachbarbahnen beenden die für den Durchgang erforderlichen Würfe und dürfen mit

   den letzten 5 Würfen des Nachspielenden auf der von ihnen zuletzt bespielten Bahn 5 Würfe ohne

   Wertung absolvieren. Erst dann erfolg der Bahnwechsel.

   

● Die Wurflisten aller Starter werden auf eine gesonderte Ergebnisliste ( je Starter und Bahn ) vom

   Wettkampfleiter eingetragen und verbleiben bis zum Spielende beim Verantwortlichen.

   ( dient zur Durchschnittsermittlung bei Ausfall von Automaten )

   

11.2. Abberufung von Spielern wegen Pflichteinsätzen

   

Als Pflichteinsätze gelten Spielereinsätze bei Notrufen von Feuerwehr, Rettungsdiensten usw..

Sind Ersatzspieler auf der Spielerliste eingetragen, so sind diese bei Abberufung einzusetzen.

Bei mehr als 2 abberufenen Spielern bzw. bei nicht vorhandenen Ersatzspielern erfolgt ein

Spielabbruch. Bei Spielabbruch wird entsprechend Pkt. 11.1. Punkt 2 verfahren.

 

Bei Spielfortsetzung ist das Spiel von jeden Spieler mit dem nächsten Wurf nach Abbruch fortzusetzen.

         

12. Auf- und Abstieg

       

12.1. Grundsätzlich ist für den Auf- und Abstieg der Tabellenstand am Ende der Saison maßgebend.

Scheidet eine Mannschaft vor Abschluß der Serie aus, so ist die Tabelle neu zu ermitteln. Die ausge-

schiedene Mannschaft steht somit als erster Absteiger fest. Müssen durch den Abstieg aus dem Bezirk

mehrere Mannschaften absteigen, erfolgt ein gleitender Abstieg.

   

Der Staffelsieger ist Aufstiegsberechtigt.

     

Wenn eine berechtigte Mannschaft für das kommende Jahr nicht oder zu spät meldet, gilt der

gleitende Abstieg bzw. Punkt 4.2. der Ordnung.

     

12.2. Sollten mehr als 2 Plätze für den gleitenden Aufstieg möglich sein, so spielt der dritte Platz als

möglicher Aufsteiger mit dem Absteiger in einem neutralen Spiel um den freien Platz. Bei weiteren

freien Plätzen spielt der Absteiger mit den letzten möglichen Aufsteiger diesen Platz aus.

         

13. Ermittlung der Mannschaftsplatzierung

     

13.1. Hin- und Rückspiele siehe dazu Punkt 3.8. dieser Ordnung.

   

13.2. Turniere

       

Bei Punktgleichheit mehrerer MS zählen die als neutral zu wertenden Turniere.Ist auch hier

Gleichheit, zählt die Gesamtholzzahl, dann das Abräumerspiel und danach die geringeren Fehlwürfe.

Ist auch hier kein Unterschied gibt es ein neutrales Entscheidungsspiel.

 

13.3. An den Aufstiegsspielen zur Bezirksklasse kann nur der Staffelsieger teilnehmen.

Im Verhinderungsfall kann ein Vertreter bis Platz 4 der 1. RL benannt werden.

 
         

14. Vorstartrecht

       

Das Vorstartrecht zu Einzelmeisterschaften wird im RKVM nur gewährt, wenn die Betroffenen

durch Veranstaltungen des Keglerverbandes Sachsen im Einsatz sind.

 
         

15. Punktverlust

       

15.1. eine Mannschaft erhält 0 SWP, wenn sie :

     

● das Spiel eigenmächtig und unberechtigt abbricht

     

● durch eigenes Verschulden das Spiel nicht durchführt

   

● zum Zeitpunkt des spiels nicht die vorgeschriebene Anzahl Stammspieler gemeldet hat

● die festgelegten Meldegebühren bis zum Zeitpunkt des Wettspiels nicht bezahlt hat

15.2. Eine Mannschaft erhält 0 SWP und Abzug des gespielten ergebnisses des betroffenen Spielers,

wenn sie:

       

● nicht spielberechtigte Spieler einsetzt oder mehr als einen bzw. zwei Spieler auswechselt.

● für Spieler, deren Spielerpass fehlte, und den Pass mit gültiger Beitragsmarke nicht innerhalb von 6

   Kalendertagen nach dem Spiel dem zuständigen Staffelleiter vorlegte.

 

15.3. Der Abzug von SWP für die schuldige Mannschaft, die gegen vorstehende Festlegungen

verstoßen hat, erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden.

 

15.4. Die Entscheidung ist den Mannschaften innerhalb von 14 Kalendertagen nach bekannt werden

mit Angab der Gründe schriftlich vom Staffelleiter bzw. Sportwart mitzuteilen.

 
         

16. Ausscheiden von Mannschaften

     

16.1. Mannschaften die im Laufe des Spieljahres von den Wettspielen zurückgezogen werden, sind

entsprechend des Bußgeldkataloges zur Verantwortung zu ziehen.

   

16.2. Scheidet eine Mannschaft während der laufenden Spielserie aus dem Spielbetrieb aus, so ist

diese grundsätzlich der erste Absteiger. Alle Spiele gegen diese werden nicht gewertet.

Es erfolgt eine Neuberechnung der Tabellenwertung.

   
         

17. Disziplinarmaßnahmen

       

17.1. Die Diszipliarmaßnahmen ( Verwarnungen/ rote Karten ) sind vom Wettkampfleiter auszu-

sprechen und auf dem Spielbericht zu vermerken.

     

17.2. Spieler die Vorsätzlich Regelverstöße vor und während des Wettspiels begehen,

werden vom Wettspiel ausgeschlossen. Regelverstöße siehe Seite 7 dieser Ordnung.

17.3. Das Zeigen der roten Karte allein bedeutet Spielausschluss. Ein anderer Spieler kann den Platz

des ausgeschlossenen Spielers einnehmen, wenn nicht vorher ein bzw. zwei Spieler ausgewechselt

wurden.

       

17.4. Betreuer, Funktionäre oder Zuschauer können ebenfalls von der Sportstätte verwiesen werden,

wenn sie gegen die Regelverstöße begehen.

     
         

18. Einzelmeisterschaften

       

18.1. Für die Einzelmeisterschaft ( REM ) des RKVM sind alle gemeldeten Spieler/ -innen aller AK

startberechtigt.

       

18.2. Die Einzelmeisterschaften werden mit einem Vor- und Endlauf durchgeführt. Am Endlauf 

nehmen in allen AK die 8 Besten Starter aus dem Vorlauf teil.

   

18.3. Die Teilnehmerzahl am Endlauf wird bei Ausfällen auf die festgelegte Anzahl aufgefüllt.

18.4. Bei Kegelgleichheit entscheidet in allen Wettbewerben das Abräumerspiel über die Platzierung.

Ist dies ebenfalls gleich, entscheiden die Fehlwürfe. Solltendiese ebenfalls gleich sein, sind diese

Starter/ -innen für den nachfolgenden Wettbewerb qualifiziert.

   

18.5. Die besten Spieler der Ak erhalten einen Startplatz zur Qualifikation der BEM.

Beim Erhalt von mehr als 1 Startplatz wird ein Platz für einen Kreisvertreter reserviert, jedoch

maximal bis 4. Platz der REM.

       

18.6. Weitere Einzelheiten zur REM werden in jährlichen Ausschreibungen geregelt.

         

19. Sonderwettkämpfe

       

Für die Pokalspiele, Kinder- und Jugensportspiele sowie die Seniorensportspiele werden gesonderte

Ausschreibungen von den Verantwortlichen Funktionären des RKVM erstellt.

 
         

20. Spiel mit eigenen oder Lochkugeln

     

20.1. Alle eingesetzten privaten, Mannschafts- bzw. Lochkugeln sind vor Spielbeginn dem Wettkampf-

leiter einschließlich Kugelpass vorzulegen. Dies ist auf dem Spielbericht zu vermerken.

20.2. Neutrale Kugeln müssen immer auf dem Kugelrücklauf aufgelegt werden ( min. 3 pro Spieler ).

20.3. Beim Spiel mit Mannschaftskugeln kann die jeweilige MS diese oder die neutralen Kugeln

verwenden.

       

20.4. Spielt ein Spieler mit eigenen Kugeln, so sind die Mannschaftskugeln zu entfernen. Er kann nur

mit seinen eigenen oder den neutralen Kugeln spielen.

   

20.5. Das Spiel mit Lochkugeln erfolgt nur mit Genehmigung des Vorstandes und ist nur dem Antrag-

steller erlaubt. Die Genehmigung ist von körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen

abhängig.

       
         

21. Verspätetes Eintreffen von Mannschaften

   

21.1. Für alle Spiele/ Turniere gilt:

       

● Spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn müssen alle Mannschaften anwesend sein.

● Sind Mannschaften nach weiteren 15 Minuten immer noch nicht anwesend und es liegt keine

   begründete Ausnahme vor, wird das Spiel/ Turnier mit der/ den anwesende(n) Mannschaft(en)

    begonnen.

       

● Bei begründeter Verspätungsmeldung am gleichen Spieltag muss max. 30 Minuten gewartet

    werden.

       

● Ein Nachspielen der nicht anwesenden Mannschaft(en) ist nicht möglich. Die nicht angetretene(n)

   Mannschaft(en) erhalten für das Spiel vorerst 0 Tabellenpunkte.

   

● Der Staffelleiter entscheidet nach Prüfung über eine Neuansetzung oder bestätigt den

    Punktverlust.

       
         

22. Meldungen

       

22.1. Von den Abteilungsleitern ( Sportwarte ) ist bei aufstiegsberechtigten Mannschaften eine

schriftliche Stellungnahme mit ja oder nein zum Aufstieg, der Sportstätte und den Daten des

Mannschaftsleiters ( Name, Adresse, Tel.Nr., E-Mail ) an den Sportwart des RKVM einzureichen.

22.2. Nach Beendigung des Wettkampfes sind die jeweiligen Spielergebnisse ( Spiel/ Turnier-

berichte ) spätestens bis Sonntag bis 20 Uhr an Sportfr. Friedrich zu melden.

 
         

23. Inkrafttreten

       

Diese Sportordnung und der Bußgeldkatalog sowie deren Veränderungen treten ab August 2019

in Kraft.

       

Hinweis: bei Verweis auf die Sportordnung Classic des KVC wird sich auf die Ausgabe 2019 bezogen.

         

gez. Vorstand des RKVM

       
         

i.A.   Jens Petzold

       

    Vorsitzender